Gottesdienste im Lockdown

Gottesdienste im Lockdown

19. Dezember 2020 Allgemein 0

Gottesdienste sind ein religiöses Grundbedürfnis so wie persönliches Gebet.

Zulässig ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher
Gottesdienste im kleinsten Kreis.

Für diese gelten die folgenden Bestimmungen:

– Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicher
Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe
(höchstens 5–10 im Vorhinein namentlich
festgelegte Personen inkl. Vorsteher)
stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert
wird.

– Es muss Vorkehrung dafür getroffen werden,
dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren
Personen im Kirchenraum aufhalten.

Speziell zum Mitfeiern eingeladen sind diejenigen,
die in ihrer Messintention beten wollen.

Anmeldungen sind unbedingt notwendig.

Bitte im Pfarramt Zeillern bzw.
bei Past.-Ass. Michael Kammerhuber
nachfragen, ob noch Plätze frei sind.

Worte von Erzbischof Franz Lackner betreffend Lockdown:

http://www.pfarren-zeillern-oed.at/wordpress/wp-content/uploads/2020/11/Newsletter-2020-11-15-lockdown.pdf