Orgelrenovierung Oed

Orgelrenovierung Oed

19. Dezember 2022 Allgemein 0

Als die Orgel 1961 eingeweiht wurde, war sie ein neues modernes, aber mit alten und bewährten Techniken errichtetes Instrument. Heute gilt sie als kirchenmusikalisches Denkmal, das immer noch einzigartig in seiner Qualität ist.

50 Jahre – von 1971 bis zu seinem Tod 2021 – wurde die Orgel von Dir. Franz Hirner nicht nur gespielt, sondern auch liebevoll gepflegt und umsorgt. Er stellte dann auch 2020 fest, dass es Zeit für eine Generalsanierung wäre, die er selbst nur zu gerne begleitet hätte, um das frisch gereinigte und innerlich erneuerte Instrument spielend genießen zu können.Die Gesamtkosten der Sanierung betragen ca. 65.000,- €, wovon die Hälfte durch Fördermittel des Bundes und des Landes NÖ, der Diözese St. Pölten und der Marktgemeinde Oed-Oehling abgedeckt werden und ca. 32.000,- Euro von der Pfarre Oed aufgetrieben werden müssen. Aufgrund der großen Spendenbereitschaft fehlten Ende November nur noch 4000,-€. Darum bitten wir auf diesem Wege noch einmal um Ihre/eure Spenden.

Durchgeführt wurde die Sanierung von der Firma Orgelbau Pieringer aus Stadt Haag (www.orgelbau-pieringer.at) und zwar im Zeitraum von Ende August bis Mitte Oktober 2022.

Das Bundesdenkmalamt hat ein Spendenkonto eingerichtet, und die Einzahlungen darauf werden als Sonderausgaben beim Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt. Für die steuerliche Begünstigung gilt es, ein paar Dinge zu beachten:

Folgendes Empfängerkonto ist für die Spendenaktion zu verwenden:

BAWAG-PSK

Bundesdenkmalamt 1010 Wien

IBAN: AT07 0100 0000 0503 1050

BIC: BUNDATWW (nur bei Auslandsüberweisungen)

Der Aktionscode für die Spendenaktion lautet: A354

Dieser ist auf der Zahlungs-anweisung (bereits vorgedruckt) oder bei Online-Überweisungen im Verwendungszweck anzuführen.

Die notwendigen persönlichen Daten wie Vorname, Zuname (wie im Meldezettel angeführt) und das Geburtsdatum sind im Rahmen der Überweisung bekanntzugeben.

Hierfür sind die Daten bei Online-Über-weisungen im Verwendungszweck neben dem Aktionscode bekanntzugeben.

Spenden natürlicher Personen, die in der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Sonderausgabe berücksichtigt werden sollen, werden seitens des Bundesdenkmalamtes direkt an das Finanzamt gemeldet.

Spenden juristischer Personen, die derenseits steuerrechtlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, werden seitens des Bundesdenkmalamtes auf Ansuchen bestätigt. Diesbezügliche Ansuchen sind an spenden@bda.gv.at zu richten.

Da die Spendenaktion von 1. August 2022 bis 30. April 2023 läuft, können Spenden zur steuerlichen Absetzbarkeit auf zwei Jahre aufgeteilt werden.

Sollten Sie BAR spenden wollen, besteht die Möglichkeit, dass Eva Krammer, Erika Hiebl-Kornmüller oder Michael Kammerhuber Ihre Spende dementsprechend weiterleiten, um die Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen zu können.

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