Gottesdienste im Lockdown
Gottesdienste sind ein religiöses Grundbedürfnis so wie persönliches Gebet. Zulässig ist die Feier nicht öffentlich zugänglicherGottesdienste im kleinsten Kreis. Für diese gelten die folgenden Bestimmungen: – Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicherGottesdienst, der von einer kleinen Gruppe(höchstens 5–10 im Vorhinein namentlichfestgelegte Personen inkl. Vorsteher)stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiertwird. – Es muss Vorkehrung dafür…
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